Hausordnung
im JUMP/ONE Hannover
#1
Mit Betreten der Trampolinhalle sowie deren Parkplätze erkennt jede/r Besucher/in die Hausordnung von JUMP/ONE an. Es gelten zusätzlich die AGBs der Jump One GmbH sowie die vorhandenen Sicherheitshinweise und Benutzungsregeln vor Ort und auf der Homepage www.jump-one.fitness. Ebenfalls ist allen weiteren von den JUMP/ONE Mitarbeiter/innen erlassenen Anweisungen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dienen, unbedingt Folge zu leisten. Der Betreiber übernimmt bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften besteht Gefahr für Leib und Leben.
#2
Der Betreiber und seine Mitarbeiter haben ein uneingeschränktes Hausrecht. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann zu einem zeitweiligen, aber auch dauerhaftem Ausschluss aus der Trampolinhalle führen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
#3
Für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände übernimmt JUMP/ONE bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust keinerlei Haftung. Gegenstände, die in den Schließfächern untergebracht sind, sind in dieser Regelung ausdrücklich eingeschlossen. Es wird empfohlen, auf die Mitnahme von Wertgegenständen und/oder elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien gänzlich zu verzichten.
#4
Die Nutzung der Attraktionen ist jederzeit nur mit angemessener Trainingskleidung sowie Sprungsocken bzw. festem und sauberem Schuhwerk im Parkour-Bereich gestattet.